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Temperatur
Die Raumtemperatur soll in der Regel je nach Tätigkeit und Arbeitshaltung bei ca. 17°C – 20 °C liegen
Die Mindesttemperaturen sollen während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein.
Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.
Relative Luftfeuchtigkeit
Die relative Luftfeuchtigkeit soll möglichst im Bereich von 50% - 65% liegen, bei hohen Außentemperaturen an der unteren Grenze. Bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von mehr als 50% werden außerdem elektrostatische Aufladungen, insbesondere im Zusammenhang z. B. mit Textil- oder Kunststoffböden, weitgehend verhindert.
Lärm
In den Arbeitsräumen ist der Schallpegel so niedrig zu halten wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Beurteilungspegel am Arbeitsplatz soll bei überwiegend geistigen Tätigkeiten 55 dB(A), bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten 70 dB(A) nicht überschreiten.
Bei überschreiten der unteren Auslöseschwelle von 85 dB(A) ist vom Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen; ab 90 dB(A) auch die Benutzung zu veranlassen.
Die neue EG – Richtlinie verändert den betrieblichen Lärmschutz. Die EG – Richtlinie muss bis spätestens 15.2.2006 (in nationales Recht) umgesetzt werden: Ab 80 dB(A) ist vom Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen; ab 85 dB(A) die Benutzung zu veranlassen. Ab 87 dB(A) sind weitere Maßnahmen notwendig.
Leuchtstärke
Die Beleuchtungseinrichtung muss so angeordnet und bemessen sein, dass sich aus der Art der Beleuchtung keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren ergeben können. Die Leuchtstärke richtet sich nach der Art der Sehaufgabe. So ist gilt z. B. für Büroarbeiten eine Beleuchtungsstärke von etwa 800 Lux als günstig. Die Messung der Leuchtstärke ist alle 3 Jahre durchzuführen.
Bildwiederholfrequenz
Zur Vermeidung von Flimmern soll die Bildwiederholfrequenz bei mindestens 85 Hz liegen.
Diese Anforderungen werden in einer Orientierungsmessung überprüft.
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