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| Gefährdungsbeurteilung... |
Der Arbeitgeber hat die allgemeine Pflicht, Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsbezogenen Aspekten sicherzustellen. Die hierzu notwendige Analyse der Arbeitsplätze bzw. der komplexen Arbeitssysteme erfolgt mittels einer Gefährdungs- und Risikobeurteilung. Eine Analyse ist zum Beispiel immer dann notwendig:
- wenn noch keine Beurteilung der Arbeitsplätze vorliegt (Erstanalyse), oder
- wenn sich an den Arbeitsplätzen Veränderungen ergeben (z. B. bei Produktumstellungen, Prozessänderungen, Umbaumaßnahmen)
- wenn die Arbeitsorganisation geändert wird (z. B. Erweiterung der Aufgabenbereiche von Mitarbeitern, Einführung von Gruppenarbeit)
- wenn sich die Vorschriften bzw. der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene wesentlich ändern
- nach Ablauf festgelegter Fristen.
Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung
1. Betrachtungseinheit festlegen
Erfassen der Arbeitsorganisation; Festlegen der zu beurteilenden Arbeitsplätze / Tätigkeiten / Gefahrstoffe
2. Gefährdungen ermitteln
Hilfsmittel; Gefährdungs- und Maßnahmenkatalog
3. Abgleich mit bestehenden Vorschriften
Berücksichtigung der Anforderung bestehender Vorschriften
4. Maßnahmen festlegen
Hilfsmittel; Gefährdungs- und Maßnahmenkatalog
5. Maßnahmen durchführen
Wer macht was bis wann? Überprüfung der Durchführung.
6. Wirksamkeit prüfen
War Maßnahme erfolgreich? Ggf. weitere Maßnahmen auswählen
7. Dokumentation
Ggf. Dokumentationshilfen verwenden.
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