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 Gefährdungsbeurteilung...


Der Arbeitgeber hat die allgemeine Pflicht, Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsbezogenen Aspekten sicherzustellen. Die hierzu notwendige Analyse der Arbeitsplätze bzw. der komplexen Arbeitssysteme erfolgt mittels einer Gefährdungs- und Risikobeurteilung. Eine Analyse ist zum Beispiel immer dann notwendig:

  • wenn noch keine Beurteilung der Arbeitsplätze vorliegt (Erstanalyse), oder
  • wenn sich an den Arbeitsplätzen Veränderungen ergeben (z. B. bei Produktumstellungen, Prozessänderungen, Umbaumaßnahmen)
  • wenn die Arbeitsorganisation geändert wird (z. B. Erweiterung der Aufgabenbereiche von Mitarbeitern, Einführung von Gruppenarbeit)
  • wenn sich die Vorschriften bzw. der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene wesentlich ändern
  • nach Ablauf festgelegter Fristen.

Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung

1. Betrachtungseinheit festlegen
Erfassen der Arbeitsorganisation; Festlegen der zu beurteilenden Arbeitsplätze / Tätigkeiten / Gefahrstoffe
2. Gefährdungen ermitteln
Hilfsmittel; Gefährdungs- und Maßnahmenkatalog
3. Abgleich mit bestehenden Vorschriften
Berücksichtigung der Anforderung bestehender Vorschriften
4. Maßnahmen festlegen
Hilfsmittel; Gefährdungs- und Maßnahmenkatalog
5. Maßnahmen durchführen
Wer macht was bis wann? Überprüfung der Durchführung.
6. Wirksamkeit prüfen
War Maßnahme erfolgreich? Ggf. weitere Maßnahmen auswählen
7. Dokumentation
Ggf. Dokumentationshilfen verwenden.

 

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