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 Betreibsanweisungen...


Die Erstellung von, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unternehmers zur Gewährleistung der Sicherheit. Sie leitet sich u. a. aus dem Arbeitsschutzgesetz ab. Die Betriebsanweisung muss die Bedingungen des jeweiligen Unternehmens berücksichtigen.

Sinn und Zweck

Die Mitarbeiter zu informieren und ihnen klare schriftliche Anweisungen zu geben, ist Zweck einer Betriebsanweisung. Sie soll eindeutig festlegen, was richtig und was falsch ist. Und es ist durchaus sinnvoll, wenn eine Betriebsanweisung versucht, die Mitarbeiter zu richtigem sicherheitsgerechtem- Arbeiten und Verhalten zu motivieren. Betriebsanweisungen sind kein Ersatz für technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen!

Betriebsanweisungen können von uns erstellt werden!

 

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